Unterstützendes Mitglied werden
Personen, welche die Feuerwehr finanziell und ideell unterstützen möchten, können als unterstützende Mitglieder aufgenommen werden. Sie können auch bei mehreren Feuerwehren unterstützendes Mitglied sein.
Die Rechte und Pflichten der unterstützenden Mitglieder gemäß § 40 Abs. 1 Ziff. 5 NÖ FG 2016 sind in § 28 Abs. 5 NÖ FO geregelt. Sie haben außerdem, wenn vom Kommandanten festgelegt, das Recht zum Tragen der Dienstbekleidung. Über die Aufnahme und Abmeldung von unterstützenden Mitgliedern einer Feuerwehr entscheidet der Feuerwehrkommandant nach Beratung im Feuerwehrkommando bzw. der Landesfeuerwehrkommandant im Bereich des NÖ Landesfeuerwehrverbandes.
Anmeldung
Lieber unverbindlich spenden?
Wenn Sie uns lieber unverbindlich durch Ihre einmalige Spende unterstützen mochten, dann nutzen Sie dazu bitte unser Konto bei der Wiener Neustädter Sparkasse: IBAN AT77 2026 7030 0020 1305, BIC WINSATWNXXX
Wichtig: Wenn Sie Ihre Spende von der Lohn- bzw. Einkommenssteuer absetzen möchten, dann geben Sie bitte bei der Überweisung zusätzlich zu Ihrem vollständigen Namen unbedingt auch Ihr Geburtsdatum an. Dieses wird von uns zur Meldung Ihres Spendenbetrages ans Finanzamt benötigt.